Umgang mit Fremdnutzungen

Bei der korrekten Erstellung von GEAK Beratungsberichten spielt der präzise Umgang mit Fremdnutzungen eine wichtige Rolle. Das Produktreglement stellt klare Anforderungen, um sicherzustellen, dass sämtliche Nutzungen innerhalb eines Gebäudes korrekt bewertet werden.

Die GEAK Produkte können gemäss Produktreglement für folgende Gebäudenutzungen angewendet werden:

Nutzung

Kategorie*

Beispiel

Wohnen MFH

I

Häuser mit mehr als 2 Wohnungen und jeweils 1 Küche pro Einheit, Altersheime ohne Pflegeabteilungen

Hotel

I

Hotels, Jugendherbergen

Wohnen EFH

II

Ein- und Zweifamilienhäuser

Bürobauten/Verwaltung

III

Private und öffentliche Bürobauten, Arztpraxen, Bibliotheken, Kulturzentren

Schulbauten

IV

Gebäude für Schulen aller Stufen, Kindergärten, Schulungsräume

Verkaufsräume aller Art

V

Verkaufsräume aller Art, Einkaufszentren, Messegebäude

Restaurant

VI

Restaurants (inkl. Küchen), Cafeterias, Kantinen, Dancings, Diskotheken

* Gemäss Norm SIA 380/1:2016 Anhang A

Was bedeutet «Fremdnutzung»?

Fremdnutzungen sind Bereiche innerhalb eines Gebäudes, die nicht zur primären Nutzungseinheit gehören, beispielsweise Gewerberäume in Wohngebäuden oder Lagerräume zur Warenlagerung. Diese Bereiche haben häufig andere energetische Anforderungen und Verbräuche als die Hauptnutzungseinheiten. Es gibt in der aktuellen Normierung keine Grenzwerte für diese Nutzungen.

Regelungen zur Bewertung von Fremdnutzungen

Gemäss Produktreglement sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Fremdnutzungen, welche weniger als 10 % der Energiebezugsfläche (EBF) des Gebäudes umfassen, können der Hauptnutzung angerechnet werden. Die Raumtemperatur der weiteren Nutzung ist (im Vergleich zur SIA 380/1) nicht relevant (so dürfen z. B. auch innen liegende Schwimmbäder einer Wohnnutzung zugeschlagen werden). Am besten wird dies auf den Plänen und in den Publikationen entsprechend vermerkt.
  2. Umfasst die Fremdnutzung mehr als 10 % der EBF des Gebäudes, so darf kein GEAK für dieses Gebäude publiziert werden. In diesem Fall müssen andere Instrumente genutzt werden. Beispielsweise entspricht die «Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung» einer von den Kantonen grundsätzlich anerkannten Alternative (siehe Gebäudeanalyse für Gebäudekategorien ohne GEAK Plus).

Tipp 1: Verfügt das Gebäude über separate Eingänge mit entsprechender EGID, so kann ein GEAK für den zulässigen Teil des Gebäudes erstellt werden. Ein fiktives Beispiel dazu: Ein dreistöckiges Gebäude verfügt über eine Werkstatt im EG (Fremdnutzung Industrie) und zwei Wohngeschosse. Die Fremdnutzung beträgt somit ungefähr 33 % und damit mehr als 10 %. Verfügt das Wohngebäude über separate Eingänge und einer Trennung zur Werkstatt, so kann für die oberen beiden Wohngeschosse ein GEAK erstellt werden. Für die Fremdnutzung kann bei Bedarf eine «Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung» erstellt werden. Dies bedingt jedoch separate EGIDs für die Werkstatt wie auch die Wohnungen.

Tipp 2: Die EGIDs können bei den lokalen Bauverwaltungen beantragt werden – ein bewährter Prozess, der für jedes Neubauprojekt standardmässig durchgeführt wird.