Tool Release v6.0.0 – das müssen Sie wissen
Der Wechsel von der GEAK Tool Version v5.9.2 auf v6.0.0 ist inhaltlich die grösste Änderung seit mehreren Jahren. Die Neuerungen sind jedoch für die Anwendenden nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die Bedienung bleibt weitgehend dieselbe.
Welche Anpassungen sind für Sie relevant? Eine Herausforderung liegt bei GEAK Projekten, die vor dem Release initiiert wurden und mit dem Release v6.0.0 weiterbearbeitet werden müssen. Die diesbezüglich wichtigsten Anpassungen und Auswirkungen haben wir bereits im NL 02/2022 beschrieben. Bei Objekten, die nahe an der Klassengrenze liegen, muss nach der Neuberechnung unter v6.0.0 mit einem möglichen Klassensprung gerechnet werden. Wie nahe Sie bei der Klassengrenze liegen, können Sie unter «Ergebnisse > Resultate > Standard Nutzung» einsehen. Bei Variantenstudien mit der Vorgabe bestimmter GEAK Klassen kann es somit vorteilhaft sein, die Berechnung erst unter der neuen Tool Version 6.0.0 im Januar 2023 definitiv abzuschliessen. Es gibt also gewisse Einschränkungen bei der Weiterbearbeitung von bestehenden Projekten. Dabei muss zwischen aktiven und bereits publizierten Projekten unterschieden werden.
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Projekte mit Status «aktiv»
Projekte mit dem Status «aktiv» können nach der Migration wie üblich geöffnet werden. In gewissen Fällen weisen Meldungen auf nötige Ergänzungen hin. Beispielsweise muss bei Kombispeichern zusätzlich das Warmwasser-Volumen angegeben werden. Diese Angaben müssen bereinigt werden, bevor gerechnet werden kann. Bei GEAK Plus Beratungsberichten die im Dezember 2022 nicht abgeschlossen werden können, empfiehlt es sich, mit der Publikation des GEAK bis nach der Aufschaltung der neuen Version zu warten.
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Bereits publizierte Objekte
Bereits publizierte Objekte können im Portfolio wie bisher geöffnet und eingesehen werden. Jedoch kann das gesamte Projekt nicht neu gerechnet werden, was auch die Erstellung des Beratungsberichts verhindert. Dies wird an der entsprechenden Stelle mit dem Hinweis «Um dieses Projekt berechnen zu können ist eine Aufdatierung notwendig» angezeigt. Falls Sie ab Januar 2023 Massnahmen oder Varianten für den Beratungsbericht anpassen müssen, ist somit eine Aufdatierung erforderlich. Dies machen Sie wie bisher im Portfolio unter «Eintrag kopieren (als Aufdatierung)». Auch hier können allenfalls kleine Ergänzungen im Bereich der Speicher nötig sein.
Bis Ende 2022 ausgestellte GEAK Dokumente sind während der üblichen Laufzeit gültig. Ab Januar 2023 werden sämtliche GEAK Dokumente ausschliesslich nach der neuen Version der Norm SIA 380/1 berechnet. Für neue Publikationen und Aufdatierungen ist ab dem Stichtag das so erstellte GEAK Dokument die einzig gültige Version. Um Versionskonflikte bei der Aufdatierung von Projekten, die bis Ende 2022 (unter v5.x.x) publiziert wurden, zu mindern, bietet das GEAK Tool neu ein zusätzliches Nachweisdokument mit der Berechnung gemäss Norm 1.0 an. Wir haben dies im Detail unter «Rückwärtskompatibilität» im NL 02/2022 beschrieben.