Know-How-Transfer

In unserer Rubrik «Know-How-Transfer» halten wir viele hilfreiche Tipps und Informationen für Sie bereit. 

  • Qualitätssicherung: häufigste Fehler im 2021

    Im Rahmen der Qualitätssicherung wird in erster Linie die Einhaltung der Reglemente geprüft. Dazu gehören auch die zugrunde liegenden Normen, insbesondere die SIA380/1.

    Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zu den häufigsten Fehlern im 2021. 

  • Verringerung der Radonbelastung bei der energetischen Gebäudeerneuerung

    Radon ist ein natürliches, überall vorkommendes radioaktives Edelgas, das farb-, geruch- und geschmacklos ist. Es ist ein Zerfallsprodukt des in Böden und Gesteinen vorkommenden radioaktiven Schwermetalls Uran. Aus Böden und Gesteinen kann Radon relativ leicht entweichen und sich über die Bodenluft oder gelöst in Wasser ausbreiten. Dabei kann es auch in die Raumluft von Gebäuden gelangen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schätzt, dass rund 10% der Lungenkrebsfälle durch Radon verursacht werden. Es ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

    Um die Exposition der Schweizer Bevölkerung gegenüber ionisierender Strahlung zu reduzieren, behandelt die aktuelle Strahlenschutzverordnung des Bundes (StSV, SR 814.501) die gesamte Schweiz als Risikogebiet. Das Vorkommen von Radon in der Raumluft von Gebäuden muss demnach gesamtschweizerisch in einer Risikoanalyse bewertet und antizipiert werden. Einen ersten Anhaltspunkt, ob mit erhöhten Radonkonzentrationen gerechnet werden muss, liefert die vom Bund veröffentlichte Radonkarte.

    Radonkarte Schweiz

    In der Schweiz liegen die Gebiete mit der höchsten Belastung insbesondere in den Alpen, im westlichen Jura und punktuell auch im Mittelland.

    Neben der Beschaffenheit des Untergrundes ist die Radonkonzentration in Gebäuden abhängig von der Bauweise resp. dem Gebäudezustand und dem Luftwechsel im Gebäude. Deshalb weisen benachbarte Gebäude oft unterschiedliche Radonkonzentrationen auf. Gewissheit über die Radonkonzentration erhält man ausschliesslich über eine Radonmessung. Die Radonkonzentration wird in Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) gemessen. 1 Bq/m3 bedeutet, dass in einem Kubikmeter Luft pro Sekunde ein Radonatomkern unter Aussendung ionisierender Strahlung zerfällt.

    Die am 1. Januar 2018 revidierte StSV definiert den Referenzwert von 300 Bq/m3 für die über ein Jahr gemittelte Radongaskonzentration in Räumen, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten. Zuständig für den Vollzug von Radon-Schutzmassnahmen in Gebäuden sind die Kantone.

    Eine energetische Gebäudeerneuerung verändert die Dichtheit der Gebäudehülle, die Druckverhältnisse und auch die Luftaustauschrate im Gebäude, was zu einer Erhöhung der Radonkonzentration in den Innenräumen führen kann. Gleichzeitig ist die Erneuerung auch eine Chance die Radonbelastung mit moderaten Kosten auf ein unbedenkliches Niveau zu senken. Es empfiehlt sich frühzeitig Kontakt mit einer Radonfachperson aufzunehmen. Eine Radonsanierung im Nachhinein ist viel teurer.

    Das BAG und die Kantone empfehlen bei der Erneuerung von Gebäuden folgende Massnahmen zu prüfen:

      • Messung des Radonwertes vor der Sanierung
      • Abdichten von Naturkellerböden, Leitungsdurchführungen, Rissen und Fugen in Kellerböden und -wänden
      • Unterbinden der Luftströmung vom Keller in die Wohnräume durch Abdichten von Türen und Durchführungen
      • Vermeidung von Unterdruckquellen (Dampfabzug mit Abluft, WC-Ventilatoren, Kamine, WP-Boiler mit Abluft nach aussen etc.). Bei Einzelöfen (z.B. Cheminéeöfen, Gasthermen etc.) ist auf eine ausreichende Aussenluftzufuhr zu achten. Idealerweise sollte eine direkte Aussenluftzufuhr installiert werden.
      • Der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung (Minergie) ist vorteilhaft.
      • Vermeiden von Hohlräumen zwischen Isolierung und Aussenwand, die das Aufsteigen von radonhaltiger Bodenluft und das Eindringen in das Gebäudeinnere über undichte Stellen im Mauerwerk begünstigen.
      • Einfache zusätzliche Massnahmen planen, da man immer 2–3 «Trümpfe» in der Hinterhand haben sollte, die nach einer Erneuerung im Falle erhöhter Werte umgesetzt werden können. Beispielsweise der Einbau eines Aussenluft-Durchlasses (ALD) zur Verringerung eines Unterdruckes im Kellergeschoss oder bei umfangreichen Arbeiten im Kellergeschoss auch die Installation einer Radondrainage. Bei Bedarf kann letztere mit Hilfe eines Ventilators aktiviert (unter Druck gesetzt) werden.
      • Messung des Radonwertes nach der Sanierung

    Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellt unter www.ch-radon.ch umfangreiche Informationen zum Thema zur Verfügung. Unter diesem Link finden Sie auch die Liste der anerkannten Radonfachleute.

  • Auswahl der korrekten Klimastation

    Gemäss der GEAK Normierung werden schweizweit alle GEAK Klassierungen identisch gerechnet, bis auf eine Ausnahme: die Klimastation. In der Berechnung des Heizwärmebedarfs gemäss Norm SIA 380/1 beeinflusst die Klimastation sowohl die Transmissions- und Lüftungswärmeverluste als auch die Wärmeeinträge. In der GEAK Standardberechnung wird zudem immer die Höhe ü. M. der Klimastation eingesetzt, welche aber nur in geringem Masse in die Ermittlung des Lüftungswärmeverlustes einfliesst.

    Die Kantone definieren in ihren Energie-Verordnungen, welche Klimastation für Energienachweise und den GEAK eingesetzt werden dürfen. Dabei wird nach Klimaregion und teilweise auch Höhenlage unterschieden. Vierzehn Kantone geben nur eine Station für das gesamte Kantonsgebiet vor, während die Alpenkantone Tessin fünf und Graubünden gar sechs Stationen vorgeben. Das GEAK Online Tool schränkt die Auswahl gemäss der Vorgabe des Standortkantons ein. Die korrekte Auswahl der Station ist äusserst wichtig, weil die Differenzen durchaus im Bereich von 10% des Heizwärmebedarfs liegen können.

    Diese Differenzen können in gewissen Fällen für die Plausibilisierung und auch für die Variantenstudie im Beratungsbericht zu gross sein, weshalb im GEAK Online Tool als Basis der Berechnung mit den aktuellen Nutzungsdaten neben der «Höhe ü. M.» des Objekts zusätzlich auch die sogenannt «bestbekannte Werte Klimastation» definiert werden können. Frei wählbar werden in diesem Auswahlfeld sämtliche 40 Stationen aus dem Merkblatt SIA 2028 (Klimadaten für Bauphysik, Energie- und Gebäudetechnik) aufgelistet. Beispielsweise kann für ein Objekt in Dornach (SO) die in nächster Nähe gelegene Klimastation «Basel-Binningen» statt der vom Kanton vorgegebenen Station «Wynau», die sich am Jurasüdfuss befindet, ausgewählt werden. Die aktuell verfügbaren Daten der Klimastationen basieren auf dem langjährigen Mittel der Jahre 1984–2003.

  • Treppenhaus

    Der Umgang mit Treppenhäusern gemäss SIA380/1 führt immer wieder zu Diskussionen. Insbesondere bei der Festlegung des Dämmperimeters und der Gebäudehüllflächen sowie bei allfälligen Vereinfachungen:

    Fall A: offenes Treppenhaus (in der Regel nur EFH)
    Bei offenen Treppenhäusern (keine Türen gegen Wohn- und Arbeitsräume) müssen alle Gebäudehüllflächen und dazugehörige U-Werte ausgewiesen und entsprechend berücksichtigt werden (SIA 380/1:2016 Anhang C.1).

    Fall B: geschlossenes Treppenhaus
    Beim geschlossenen Treppenhaus (Türen gegen Wohn- und Arbeitsräume) können alle Gebäudehüllflächen und dazugehörige U-Werte ausgewiesen und entsprechend berücksichtigt werden.

    Alternativ kann die Vereinfachung mit dem U-Wert von 2.5W/(m2k) angewendet werden, sofern keine Heizflächen im Untergeschoss des Treppenhauses sind (SIA 380/1:2016 Anhang C.3.3). Das gilt auch fürs EFH! Der Dämmperimeter läuft dann entlang der Geschossdecke und geht nicht ins Untergeschoss.

    Die Fläche der 2.5W/(m2k) umfasst jedoch einzig die Öffnungsfläche in der Geschossdecke (Fläche mit Tritten, Liftquerschnitt) gemäss Vollzugshilfe EN-102:

    Beispiel vereinfachte Flächenberechnung

    Die restlichen Flächen (Podeste, Verkehrsflächen, Zugänge, Decken etc.) sind mit den entsprechenden U-Werten auszuweisen.

    Fall C: Treppenhaus ausserhalb des Dämmperimeters
    Es gelten die normalen Anforderungen gegen unbeheizt: Alle Gebäudehüllflächen und dazugehörige U-Werte sind auszuweisen und entsprechend zu berücksichtigen (SIA 380/1:2016 Anhang C.2).

    Fazit
    Wesentlich, ob die Vereinfachung angewendet werden darf oder nicht ist das Kriterium des «geschlossenen Treppenhauses». Ein Treppenhaus gilt als geschlossen, wenn es Türen gegen die Wohn- und Arbeitsräume aufweist.

  • Die korrekte Verwendung der Wizards im GEAK Online Tool

    In der EDV wird ein Assistenzprogramm zur effizienten Dateneingabe als Wizard (eng. = Zauberer) bezeichnet. Die zwei Assistenz-Programme «Wizard Heizung/WW» und «Gebäudewizard» wurden vor der Abschaltung des ursprünglichen GEAK Tools ins aktuelle GEAK Tool übernommen. Die grundlegende Idee dahinter ist die Generierung von möglichst guten Vorschlagswerten, welche eine schnelle erste Plausibilisierung ermöglichen. Diese müssen anschliessend über ein iteratives Vorgehen optimiert werden. Richtig eingesetzt können die Assistenten die Produktivität steigern. 

    Der Wizard Heizung/WW hilft bei der Eingabe der häufigsten Systeme. Die Anwendung ist einfach und selbsterklärend.

    Der Gebäudewizard ist in der Anwendung anspruchsvoller. Er beinhaltet einen Flächengenerator und einen Generator für die U-Werte der Bauteile. Das Verfahren basiert auf einer Studie, bei der mehrere tausend Gebäude mit Wohnnutzung auf gewisse Eigenschaften wie z.B. Baujahr, Ausrichtung, Anbausituation, Geometrie etc. analysiert wurden. Der Gebäudewizard generiert aus den Eingabewerten des Anwenders und der Typologisierung Vorschlagswerte für Flächen und U-Werte. Die Qualität der Resultate des Wizards kann je nach Objekt und der Eingabewerte stark divergieren. Die Vorschlagswerte können bei typischen Gebäuden, wie zum Beispiel einem MFH aus den 50er-Jahren, durchaus nahe an der Realität liegen, können aber auch bei einem architektonisch ambitionierten EFH aus den 60er-Jahren stark von der Wirklichkeit abweichen. Ob Sie den Wizard anwenden ist Ihnen freigestellt. Dieser sollte in jedem Fall mit Bedacht angewandt und alle Vorschlagswerte hinterfragt werden. Der Gebäudewizard ist nicht, wie der englische Name suggeriert, ein Zauberer, sondern ein Assistent, der beaufsichtigt werden muss.